Der Bundesgerichtshof (BGH, Beschl. v.6. 2. 2014, IX ZR 53/13) hatte sich mit einem Fall der über steuerliche Fragen hinaus gehenden rechtlichen Beratung durch den Steuerberaters zu befassen und dessen Pflicht zur Entrichtung von Schadensersatz definiert. Häufig dient der Steuerberater in allen betrieblichen Rechtslagen als erste Beratungs – Anlaufstelle. Die jüngste Entscheidung des BGH hat die Umfassende Haftung des Steuerberaters für falsche oder unvollständige Rechtsauskünfte verdeutlicht.
Tritt der Steuerberater bei einem rein steuerrechtlichen Mandat in konkrete Erörterungen über eine etwaige Insolvenzreife der von ihm beratenen Gesellschaft ein, ohne die Frage nach dem Insolvenzgrund zu beantworten, hat er das Vertretungsorgan darauf hinzuweisen, dass eine verbindliche Klärung nur erreicht werden kann, indem ihm oder einem fachlich geeigneten Dritten ein entsprechender Prüfauftrag erteilt wird, so der BGH. Dort, wo Rechtsanwälte und Steuerberater nicht kooperativ beraten, sollten Steuerberater und Mandant frühzeitig über die Einholung qualifizierten anwaltlichen Rats nachdenken. Bei uns erfolgt die Steuer- und weitergehende Rechtsberatung durch Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kooperativ aus einer Hand.
Harald Nickel
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