Das Verwaltungsgerichts Stuttgart hat auf die Klage der Deutschen Umwelthilfe hin das Land Baden-Württemberg verurteilt, in #Stuttgart ein #Verkehrsverbot für #Dieselfahrzeuge zu erlassen. (VG Stuttgart, Urteil 19.7.2017 – 13 K 5412/15). Zu den Urteilsgründen liegt per 28.7.2017 lediglich eine Pressemeldung des Gerichts vor, die sich auf dessen Homepage findet. Es meint, die Nichteinhaltung von #EU-#Grenzwerten in Stuttgart seit 2010 zwinge das Land EU-rechtlich, ohne eine unmittelbar deutsche Rechtsgrundlage ein Dieselverbot für #Stuttgart zu erlassen. Berufung und Sprungrevision gegen das Urteil wurden zugelassen. Mit einem Rechtsmittel durch das Land ist zu rechnen. In diesem Falle käme es jedenfalls zu einem #Dieselverbot in Stuttgart aufgrund des Urteils nicht. Das Verfahren erster Instand dauerte annähernd drei Jahre.
Wir glauben, dass sich das Urteil entweder infolge anderer Maßnahmen von Stadt und Land überholt und aus Rechtsgründen in der vorliegenden Form keinen Bestand haben wird.
Office Hanau / Sophie Scholl Platz 6 / Hanau
E-Mail info@nickel.de
Tel +49 (0)6181 30410-0