Erlaubtes Entfernen vom Unfallort

27. Januar 2015 - Verkehrsrecht

Der Bundesgerichtshof – StR 259/15 – zur Unfallflucht: Berechtigtes unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei eigener Verletzung.

Die erforderliche Versorgung einer eigenen Verletzung kann den Unfallbeteiligten berechtigen, sich vom Unfallort zu entfernen.