Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Urteil vom 02.12.2014 ausdrücklich herausgestellt, dass auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen die Einschaltung eines Anwaltes von vorn herein als erforderlich anzusehen ist. Gerade aufgrund der immer unüberschaubareren Entwicklung der Schadensposition und der Rechtsprechung zu Mietwagenkosten, Wiederherstellungsaufwand, 130 %-Grenze und Stundenverrechnungssätze lässt es nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt geradezu fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln, so das Oberlandesgericht Frankfurt im Urteil vom 02.12.2014 zu Aktenzeichen 22 O 171/13. Unter Experten ist dies unumstritten, hier hat auch einmal ein Obergericht Klartext gesprochen.
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