Cannabis Legalisierung - Teilamnestie für Altfälle

27. April 2024 - Verkehrsrecht

Wer muss diesen Beitrag weiterlesen, derjenige dessen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen THC am Steuer bevorsteht, derjenige, der aufgrund einmaligen Verstoßes eine MPU Auflage zu erfüllen hat, die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden ist, gleichgültig ob Verfahren noch laufen oder nicht.

Mit Cannabislegalisierung ist ein neuer Paragraf in die Fahrerlaubnisverordnung eingefügt worden, § 13a. FeV. Dies war am 1. April diesen Jahres, es ist allerdings kein Aprilscherz. Hier sind neue Spielregeln aufgestellt worden, die Voraussetzungen, wann bei Cannabis Verstößen am Steuer MPU oder ärztliche Gutachten angeordnet wurden oder Fahrerlaubnisse entzogen wurden haben sich geändert, diese Änderung gelten auch für Altfälle.

Bereits bestehende Anordnungen, eine MPU vorzulegen könnten aufgehoben werden, Fahrerlaubnisse die entzogen worden sind weil Gutachten nicht vorgelegt worden sind könnten wieder erteilt werden, in vielen Fällen, ohne dass in Situationen, wo bis Ende März noch eine MPU gefordert wurde eine solche noch erforderlich wäre. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass sie nur einmalig mit THC am Steuer aufgefallen sind und keine sonstigen Erkenntnisse bekannt sind, dass ihr Cannabiskonsum jetzt oder früher erheblich gewesen wäre, sprich es gibt keine objektiven Hinweise auf Cannabismissbrauch.

In vielen Fällen ergibt es Sinn die Erteilung einer Fahrerlaubnis zu beantragen, obwohl keine MPU abgeleistet wurde.

Lassen Sie sich gerne in unserer Verkehrsrechtsabteilung beraten.