EuGH setzt am 17.12.2020 dem Diesel Schummel ein Ende. Der Abgasskandal ist für die Autoindustrie noch lange nicht ausgestanden.
Das heutige EuGH Urteil (Rechtssache C-693/18 ) eröffnet Autofahrern neue Klagemöglichkeiten in Milliardenhöhe.
Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand zu schönen. Darüber hinaus ging es auch um die Zulässigkeit von Abschaltvorrichtungen, die nur in einem bestimmten Temperaturfenster die Emissionsbearbeitung von Dieselmotoren zulassen. Dies bedeutet, dass eine Abgasreinigung zwar erfolgt, allerdings nur bei gewissen Temperaturen, welche in Deutschland nur in wenigen Monaten im Jahr überhaupt herrschen. Auch das Ziel, Verschleiß des Motors zu verhindern, könne eine solche Abschaltvorrichtung nicht rechtfertigen, heißt es in dem Urteil des europäischen Gerichtshofes.
Diese scheinbare Ausnahme von der Abgasreinigung wurde von fast allen deutschen Herstellern exzessiv genutzt. Es ist schon lange bekannt, dass nicht nur VW, sondern auch andere große Autohersteller ihre Fahrzeuge mit Abschalteinrichtungen manipuliert haben, nun ist vom europäischen Gerichtshof entschieden dass diese Art der Manipulation nicht legal war. Bessere Chancen, Schadensersatz zu erlangen gab es bisher noch nicht.
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