Ver­trag mit EY auf dem Prüf­stand

15. August 2020 - Vergaberecht

Verfahrenstüge von Harald Nickel. Als Schutzmasken fehlten, beauftragte Jens Spahn Ernst & Young damit, die Beschaffung abzuwickeln. Gegen den Auftrag an EY gibt es aber jetzt ebenso rechtlichen Widerstand wie gegen die Abwicklung im Open-House-Verfahren.

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