Das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch ist am 17.07.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl Jg 2019, Teil I Nr. 27, S. 1066) und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Durch das Gesetz werden die Möglichkeiten von Finanzkontrolle gegen Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) massiv verschärft. Die FKS wird in die Lage versetzt werden, nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse der FKS sollen dafür erweitert werden:
Zur Umsetzung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf u.a. Änderungen am Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung vor.
Harald Nickel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter für Vergaberecht
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