Gegen das klageabweisende Urteil des VGH Kassel vom 21.08.2009, dem der Planfeststellungsbeschluss (PFB) bezüglich der Nord-West-Landebahn am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main zugrunde lag, legten bekanntlich mehrere Kläger das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein, so auch die Kanzlei Nickel . Eiding Rechtsanwälte für die von ihnen vertretene Klägerin Tanklager Raunheim GmbH.
Das Urteil des VGH Kassel sah dabei letztendlich das Vogelschlagrisiko nur durch das einzuführende Überwachungs- und Vorwarnsystem („MIVOTHERM, System zur Minimierung von Vogelschlagrisiken bei Main-KM 14,4 mittels Thermo-Fototechnik“) in dem Sinn als gelöst an, als es auf das bestehende und gesellschaftlich akzeptierte Maß reduziert werde. Dieses System ordnete der PFB vom 18.12.2007 in einer Nebenbestimmung an.
Damit setzte sich der VGH jedoch über das Vorbringen der Klägerin hinweg, die das System als unzureichend beanstandete. Die dieses Thema betreffenden, in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge lehnte das Gericht letztendlich ab.
Zwischenzeitlich ist dieses System zwar umgesetzt, jedoch entgegen der ursprünglichen Planung, wie sie dem PFB und dem VGH-Urteil zugrunde lag. Dies betrifft – einer fachlichen Stellungnahme entsprechend -die Anzahl der Kamerasysteme, die Kamerastandorte, die Blickrichtung sowie die Konzeption als sog. redundantes System (2×2 Kameras und ein Kamerasystem direkt bei Main-KM 14,4). Das beigefügte Luftbild veranschaulicht die Unterschiede; in gelber Farbe zeigt es die ursprüngliche Konzeption, in roter Farbe die tatsächliche Umsetzung. Ein wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweis fehlt schließlich.
Schließlich erhalten die Piloten aufgrund einer aus fachlicher Sicht unhaltbaren Einstufung in drei Risikokategorien, gering, mittel, hoch nur in der zuletzt genannten Stufe, die einen Prozentsatz von nur knapp 10 % der Fälle ausmachen, einen Warnhinweis, in den restlichen ca. 90 % unterbleibt ein solcher. Diese Wirkungsweise läuft damit der Bezeichnung als „Überwachungs- und Vorwarnsystem“ zuwider. Vielmehr verhindert das System zu 90 % gerade Warnungen.
Die Konsequenz ist naheliegend:
Seit Eröffnung der Nord-West-Landebahn haben sich bereits am 21.11.2011, 21.02.2012, 23.04.2012 und zuletzt am 19./28.06.2012 mehrere Vogelschläge ereignet, ohne dass der Einsatz des Systems zur Vermeidung beigetragen hätte. Dem System ist folglich eine ausreichende Wirkung abzusprechen, ohne die aber der VGH das Vogelschlagrisiko am Main km 14,4 als zu hoch eingestuft hatte.
Rechtsanwalt Dr. Martin Faußner hierzu:
„Aufgrund der Diskrepanz zwischen Planung und Umsetzung des MIVOTHERM-Konzeptes lassen sich die Ausführungen in dem Planfeststellungsbeschluss und dem VGH-Urteil hinsichtlich des Vogelschlagrisikos nicht mehr aufrechterhalten. FRAPORT setzt hier nicht das um, was abverlangt wurde, weshalb das Risiko gesellschaftlich inakzeptable Werte erreicht.“
Gespannt ist nunmehr abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht die ergänzende Beschwerdebegründung in dem zu treffenden Beschluss, der bereits für Mai 2012 angekündigt war, behandelt.
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