Die Neuerrichtung eines Stadtteils nach dem von Nickel Rechtsanwälte entwickelten Konzept einer öffentlich-privaten Stadtentwicklungsgesellschaft mit anschließend gemeinsamer Vermietung bezahlbaren Wohnraums der Kommune gemeinsam mit dem privaten Partner auf die Dauer von 20 Jahren schreitet erfolgreich voran.
Nachdem auf der Grundlage des von Nickel Rechtsanwälte entwickelten Konzepts einer Stadtentwicklungsgesellschaft unter Beteiligung der Kommune und privater Gesellschafter für die Stadtentwicklungsgesellschaft Griesheim GmbH im Rahmen des entwickelten Findungsprozesses ein geeigneter privater Partner gefunden und umfangreiche Vertragswerke festgezurrt, erforderliche Flächen zur Entwicklung eines neuen Stadtteils angekauft wurden, ist nun eine weiterer entscheidender Meilenstein hin zu einer vielfach modellhaften Stadtentwicklung erreicht. Der gemeinsam zwischen der Kommune und dem privaten Mitgesellschafter geplante städtebauliche Wettbewerb wurde erfolgreich und mit breiter Zustimmung in der Stadtgesellschaft und der örtlichen Politik abgeschlossen.
Auf der Grundlage des von Rechtsanwalt Harald Nickel, Hanau, entwickelten Heidelberger Modells war seinerzeit in einer Gesellschaft der Stadt unter Beteiligung privater Unternehmer die Südstadt erworben und die Errichtung und Bereitstellung von mehreren Tausend Wohnungen und der dafür erforderlichen urbanen Infrastruktur vereinbart und erfolgreich auf den Weg gebracht worden. Besonderheit jenes Vorgehens war, dass die Kommune den Sachverstand privater Partner nutzend, die wirtschaftlichen Risiken einer Eigenentwicklung vermeidend, gleichwohl aber als gleichberechtigter GmbH-Gesellschafter neben den privaten Gesellschaftern entscheidenden Einfluss auf den Städtebau zu nehmen vermochte. Jene erstmals in Heidelberg erprobte Form der Kooperation der Kommune und von Privaten wurde zwischenzeitlich mehrfach auch in Hessen unter Mitwirkung von Nickel Rechtsanwälte erfolgreich adaptiert, etwa in Hanau und Babenhausen.
Wiederum mit Rechtsanwalt Harald Nickel, Hanau, als strategischem und rechtlichem Berater der Stadt ging man in der Stadt Griesheim noch einen für das Gelingen des Projekts und ein künftig wirtschaftlich, ökologisch und insbesondere auch sozial angemessenes Quartiersmanagement noch einen entscheidenden Schritt weiter – daher auch „Heidelberg-Griesheimer“ Modell. Denn, im neuen Stadtteil wird eine erhebliche Anzahl von bezahlbaren Mietwohnungen entstehen, die von der Gemeinschaftsunternehmung gehalten und auf die Dauer von zumindest 20 Jahren gemeinsam verwaltet werden können. „Griesheim hat mit der von Nickel Rechtsanwälte maßgeschneiderten Konstruktion nicht nur übliche wirtschaftliche Risiken einer Eigenentwicklung vermieden und entscheidenden Einfluss auf die städtebauliche Gestaltung des künftigen Stadtteils. Weil auch die künftige Vermietung in wesentlichen Teilen geförderten Mietwohnungsbaus in der ÖPP-gesellschaft der Kommune im Verbund mit dem privaten Partner erfolgt, führt die Bündelung von Sachverstand des privaten Partners einerseits und soziale Verantwortung und Kontrolle der Stadt Griesheim als Gesellschafterin auch der Vermietungsgesellschaft dazu, dass ein soziales, ökologisches und wirtschaftliches Quartiersmanagement sichergestellt ist. Konflikte, wie etwa derzeit in Berlin diskutiert, werden so ausgeschlossen. Diese Form der Zusammenarbeit von Kommune und Privaten ist bisher einzigartig. Die Brillanz des nun auf der Grundlage eines unter reger Beteiligung der Stadtgesellschaft durchgeführten Planungswettbewerbs erlangten städtebaulichen Entwurfs bestätigt die fruchtbare Zusammenführung kommunaler Möglichkeiten und privatunternehmerischer Kompetenz,“ so Rechtsanwalt Harald Nickel, Hanau.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Meldung der Stadt zum Thema:
Konversion Süd-Ost - Entwurf »Griesheimer Anger« stößt auf Interesse und positive Resonanz
Office Hanau / Sophie Scholl Platz 6 / Hanau
E-Mail info@nickel.de
Tel +49 (0)6181 30410-0