Mit Urteil vom 15.08.2013 – Az. I ZR 80/12 – hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein File-Hosting-Dienst zu einer umfassenden regelmäßigen Kontrolle verpflichtet ist, wenn er in erheblichem Umfang durch sein Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen Vorschub leistet. Neben der sofortigen Sperrung einer ihm bekannt gewordenen urheberrechtsverletzenden Datei gehört auch die Überprüfung von Linklisten darauf, ob weitere Dateien mit dem betreffenden Werk auf dem Server vorhanden sind, dazu.
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