Selbstanzeige von Steuersünden weiter möglich!

14. Mai 2014 - Allgemein

Konsequenzen aus dem Fall Hoeneß: Die Finanzminister der Länder haben schärfere Regeln für Steuerhinterzieher vereinbart. An der Möglichkeit der Selbstanzeige halten sie jedoch fest.

Steuerhinterzieher sollen künftig nur noch straffrei davonkommen, wenn sie sich selbst angezeigt und nicht mehr als 25.000 Euro hinterzogen haben. Das beschlossen die Finanzminister der Länder auf ihrer Jahrestagung, wie die Finanzministerkonferenz mitteilte. Sie halten damit an der umstrittenen strafbefreienden Selbstanzeige fest – doch die steuerrechtlichen Strafzuschläge sollen ab 1. Januar 2015 erhöht werden.